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Der Fötus ist eine Person von der Befruchtung an

Falsch.

Der Begriff Person hat mehrere Bedeutungen:

  • Person im soziologischen Sinn bezeichnet ein Individuum, einen Menschen, der soziologisch verschiedene Rollen einnimmt
  • Person im philosophischen Sinn wird von manchen als das Wesen des Menschseins vor dem Hintergrund des abendländischen Denkhorizonts gesehen: Dem Menschen als Person wird eine gewisse Freiheit der Entscheidung und Verantwortlichkeit für sein Handeln zugeschrieben.
  • Person im juristischen Sinn ist der Oberbegriff für natürliche Personen und juristische Personen. Beide Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten

Keine dieser Definitionen trifft auf den Fötus zu. Das Gesetz definiert zudem: die uneingeschränkte Rechtsfähigkeit als „natürliche Person“ beginnt mit der vollendeten Geburt. Die vollzogene natürliche oder künstliche Trennung des Kindes vom Mutterleib stellt diesen Zeitpunkt dar. Die Rechtsfähigkeit tritt ein, sobald das Kind ein Lebenszeichen von sich gegeben hat, gleichgültig, ob es später lebensfähig ist oder nicht.

Die Europäische Kommission für Menschenrechte hat festgehalten, dass der Ausdruck „jeder Mensch“ den Fötus nicht einschliesst. Im gleichen Sinn haben die Verfassungsgerichte in Österreich, Frankreich und Holland entschieden. Am 8. Juli 2004 hat es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt, dem Fötus den Status einer „Person“ zuzuschreiben.

Quellen: www.publiceye.org

National Advocates for Pregnant Women

The prohibition on abortion constitutes violence against women (International Federation for Human Rights)

Ireland Abortion: the Law is Failing Women (Guardian)