In Österreich kann man aktuell zwei Volksbegehren gegen Bevormundung von Frauen unterstützen
Fast 50 Jahre nach der Einführung der Fristenlösung ist diese immer noch mit einer Strafandrohung von bis zu ein Jahr Gefängnis versehen, wie zu Zeiten der Monarchie. Diese Strafandrohung soll nun ersatzlos gestrichen werden. Dies meinen die Initiatoren des Volksbegehrens der Gynäkologe und Vorkämpfer für reproduktive Rechte, DDr. Christian Fiala und Mag. Diana Riegler vom Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch.
Das gemeinsame Ziel: „Diese Strafandrohung ist zwar mittlerweile totes Recht, symbolisiert jedoch die staatliche Bevormundung über das Selbstbestimmungsrechte von Frauen und Paaren. Auch ist nicht einzusehen, warum eine medizinische Behandlung im Strafgesetzbuch geregelt sein soll“. Diese Strafbestimmung stammt noch aus Maria Theresias Zeiten – damals war es für das Königshaus wichtig, über ausreichend Soldaten für Kriege zu verfügen. Andere Länder agieren hier aufgeklärter: In Kanada etwa wurde der Schwangerschaftsabbruch bereits 1988 vom Obersten Gerichtshof ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
Mehr Infos auf der Homepage: bevormundung-is.org