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Frauen haben kein Recht über ein anderes Leben zu entscheiden

Falsch.

Unsere Gesellschaft hat kein Recht darauf den Schutz des Embryos über das Leben einer Frau zu stellen. Wenn es ungewollt schwangeren Frauen verboten ist, über ihren Körper zu entscheiden, dann werden sie zu Bürgerinnen zweiter Klasse. Wenn der Schwangerschaftsabbruch verboten ist, werden persönliche Rechte wie das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper  gestellt und die Gesundheit dem Schutz eines Embryos untergeordnet. Die zwangsläufige Folge einer solchen Haltung sind Katastrophen, wie wir sie in Irland, Polen, Nicaragua, Brasilien oder Afrika sehen: 47.000 Frauen sterben jedes Jahr an den Folgen eines illegalen Abbruchs und über 8 Millionen Frauen werden in ihrer Verzweiflung gefährlich verletzt.

Der 22. Januar 1973 ist ein Tag, der in den Augen vieler Feministinnen einen großen Schritt nach vorn für die Rechte der Frauen markiert. An diesem Tag hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten  Staaten seine Entscheidung im Fall Roe v. Wade bekanntgegeben – ein Urteil, das einen Präzedenzfall für alle Abtreibungsfälle, gesetzt hat. Zum ersten Mal hat das Gericht anerkannt, dass das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre „breit genug ist, um die Entscheidung einer Frau, ob sie ihre Schwangerschaft beenden möchte oder nicht, umfasst“ (Roe v. Wade, 1973). Die Gesellschaft hat nicht das Recht zu kontrollieren, was mit dem Körper einer Person passiert.
Vor der Legalisierung hatten Frauen zwei Möglichkeiten: eine unsichere, illegale Abtreibung, die ihren Körper in Gefahr bringen würde oder die Schwangerschaft fortzusetzen, auch in Situationen, die nachteilig, sowohl für sie selbst als auch den ungeborenen Fötus waren.

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Art. 2:  „Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt.“
Die Europäische Kommission für Menschenrechte hat festgehalten, dass der Ausdruck „jeder Mensch“ den Fötus nicht einschliesst. Im gleichen Sinn haben die Verfassungsgerichte in Frankreich, Österreich und Holland entschieden. Am 8. Juli 2004 hat es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt, dem Fötus den Status einer „Person“ zuzuschreiben. Es gebe zu dieser Frage keinen Konsens. Von welchem Zeitpunkt an das Recht auf Leben (Artikel 2 der Menschenrechtskonvention) zu garantieren sei, liege im Ermessen der einzelnen Staaten. (VO vs. France, Requête no 53924/00)

Quelle: serendip.brynmawr.edu